Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der ZM Onlinemarketing
Stand: 04. November 2025 – Muster-AGB für eine Webdesign-, SEO- und Hosting-Agentur in der Schweiz (Kanton Zürich).
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen ZM Onlinemarketing, Dorfstraße 73a, 8912 Obfelden, Schweiz (nachfolgend „Agentur“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) über Beratungs-, Kreativ-, Entwicklungs-, Hosting- und Online-Marketing-Leistungen, insbesondere Webdesign, Entwicklung, Content-Erstellung, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Betreuung von Content-Management-Systemen (CMS) sowie damit zusammenhängende Services.
1.2 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Agentur deren Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
2. Leistungen und Leistungsumfang
2.1 Die Agentur erbringt – je nach individueller Beauftragung – insbesondere folgende Leistungen:
- Beratung, Konzeption und Projektplanung;
- Gestaltung und Design von Websites, einschließlich UI/UX-Layouts und Styleguides;
- Programmierung/Implementierung (Frontend/Backend), CMS-Einrichtung und -Konfiguration;
- Erstellung, Aufbereitung und Pflege von Inhalten (z. B. Texte, Bilder, Video, Grafik);
- Suchmaschinenoptimierung (Onpage/Offpage) sowie fortlaufende Performance-Analysen;
- Hosting, Wartung und technische Betreuung von Websites;
- Schulung, Support und technische Betreuung.
2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot, dem Pflichtenheft bzw. dem Vertrag. Teil- und Zwischenergebnisse können jeweils eigenständige, abnahmefähige Leistungsphasen darstellen.
a) Konzeptionsphase
Nach Beauftragung findet ein Abstimmungsgespräch zwischen Agentur und Kunde statt, in dem Zielgruppen, Designvorstellungen, Struktur, gewünschte Funktionen und inhaltliche Anforderungen definiert werden. Diese Ergebnisse werden in Textform dokumentiert und bilden die Grundlage des Projekts. Der Kunde verpflichtet sich, alle erforderlichen Informationen, Materialien (z. B. Texte, Bilder, Logos) und Zugänge zeitnah bereitzustellen.
b) Design- und Layoutphase
Auf Grundlage des abgestimmten Konzepts erstellt die Agentur erste Designentwürfe (Wireframes, Mockups oder Layouts) der Startseite und ggf. weiterer Unterseiten. Diese Entwürfe werden auf den vereinbarten Referenzgeräten (Laptop, Tablet, Smartphone) und in den Browsern Google Chrome und Opera dargestellt.
Der Kunde prüft die Entwürfe und teilt seine Rückmeldung innerhalb von 10 Werktagen in Textform mit. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung umfasst der Leistungsumfang einen Erstentwurf und bis zu zwei Überarbeitungszyklen. Weitere Änderungen oder alternative Layoutvarianten sind gesondert zu vergüten.
Nach Abschluss der Abstimmung bestätigt der Kunde die Freigabe des finalen Designs schriftlich. Diese Freigabe ist Voraussetzung für die technische Umsetzung.
c) Programmierungsphase
Nach Freigabe des Designs erfolgt die Umsetzung in einer lauffähigen, responsiven Website. Dabei verwendet die Agentur moderne Webtechnologien (z. B. HTML5, CSS3, JavaScript, CMS-Systeme wie WordPress) sowie den Elementor Pagebuilder zur Gestaltung und technischen Umsetzung. Der Leistungsumfang umfasst – sofern beauftragt – auch die Integration von Plugins, Formularen, Tracking-Codes oder SEO-Grundoptimierungen.
Der Kunde erhält nach Fertigstellung Zugang zu einer Testumgebung, um die Funktionsfähigkeit zu prüfen. Nach erfolgreicher Kontrolle wird die Website auf dem vorgesehenen Hosting-System installiert.
d) Abnahme und Go-Live
Die Abnahme erfolgt, wenn die Website in allen wesentlichen Punkten den vereinbarten Anforderungen entspricht. Unwesentliche Abweichungen berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung (§ 640 Abs. 1 S. 2 BGB). Nach der Abnahme gilt das Projekt als abgeschlossen und die Website kann live geschaltet werden.
e) Nachbetreuung / Optimierung
Nach Projektabschluss kann der Kunde optional ein Wartungs- oder Betreuungspaket gemäß Punkt 3 dieser AGB abschließen. Dieses umfasst regelmäßige technische Updates, Sicherheitsprüfungen, Backup-Service und – je nach Paket – kleinere Inhaltsanpassungen oder SEO-Maßnahmen.
3. Hosting, Wartung und Pflege
3.1 Die Webseiten der Kunden werden im Rahmen des Agentur-Hosting-Programms bei Hostinger Cloud-Hosting betrieben. Die Agentur übernimmt die laufende Pflege, Wartung und Überwachung der Systeme.
3.2 Detaillierte Preise, Leistungsmerkmale (z. B. Geschwindigkeit, Speichergröße) und Leistungsumfänge können der aktuellen Preisliste der Agentur entnommen werden.
3.3 Alle Hosting- und Wartungsverträge haben eine Laufzeit von 12 Monaten und verlängern sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern sie nicht mit einer Frist von 4 Wochen vor Ablauf schriftlich gekündigt werden. Die Zahlung erfolgt 100 % im Voraus für das jeweilige Vertragsjahr. Eine Rechnung und Zahlungserinnerung für das Folgejahr erfolgt mindestens zwei Wochen vor Ablauf per E-Mail.
3.4 Bei Zahlungsverzug von mehr als 4 Wochen nach automatischer Vertragsverlängerung ist die Agentur berechtigt, den Webauftritt zu deaktivieren und sämtliche Daten zu löschen, sofern der Kunde nicht reagiert.
3.5 Die Agentur bietet drei Standard-Wartungspakete an, die jeweils eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten haben. Die Pakete unterscheiden sich durch ihre Wartungszyklen (z. B. alle 12, 6 oder 3 Monate) sowie durch den Leistungsumfang und das enthaltene Stundenkontingent. Nicht genutzte Stunden verfallen nach Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres. Die Abrechnung erfolgt im 60-Minuten-Takt.
3.6 Für Kunden, die ein individuelles Wartungs- oder Supportpaket ohne Hosting wünschen, gelten die Preise gemäß aktueller Preisliste. Auch hier beträgt die Vertragslaufzeit 12 Monate. Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand im 60-Minuten-Takt.
3.7 Treten nach Ausschöpfung der im Standardpaket enthaltenen Stunden unvorhergesehene Umstände ein – insbesondere Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer von der Agentur nicht zu vertretender Umstände, wie etwa Ausfälle von Drittanbietern oder Hostingfehlern (Hostinger) –, greift der On-Demand-Support zum jeweils gültigen Stundensatz. Der Kunde wird hierüber zeitnah per E-Mail informiert.
4. Content Management (CMS)
4.1 Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Content-Management-System (CMS) eines Internetauftritts werden auf dienstvertraglicher Basis und nach dem jeweils vereinbarten Stundensatz ausgeführt.
4.2 Das Einfügen und Aufbereiten von Inhalten (z. B. Texte, Bilder, Grafiken, Videos, Tabellen) in einem CMS erfolgt auf werkvertraglicher Grundlage nach Maßgabe des Pflichtenhefts oder der schriftlichen Vereinbarungen.
4.3 Die Bereitstellung der Inhalte obliegt grundsätzlich dem Kunden in eigener Verantwortung, sofern die Agentur nicht ausdrücklich mit der Erstellung oder Beschaffung beauftragt wurde. Die Agentur ist nicht verpflichtet, vom Kunden bereitgestellte Inhalte rechtlich zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf Urheber-, Marken-, Datenschutz- oder Wettbewerbsrecht.
4.4 Werden Inhalte nicht in der von der Agentur geforderten Form oder Qualität bereitgestellt, kann zusätzlicher Aufwand entstehen, der nach dem jeweils gültigen Stundensatz abgerechnet wird.
4.5 Beauftragt der Kunde die Agentur mit der Beschaffung von Inhalten (z. B. über Bildagenturen oder Textdienstleister), erfolgt dies auf Basis einer entgeltlichen Geschäftsbesorgung (§ 675 BGB analog) auf Kosten des Kunden. Die Agentur erwirbt in diesem Fall die Nutzungsrechte im erforderlichen Umfang und überträgt sie an den Kunden weiter.
4.6 Die Agentur ist berechtigt, für CMS-bezogene Leistungen Drittanbieter oder Subunternehmer einzusetzen. Diese sind sorgfältig auszuwählen und unterliegen den gleichen Geheimhaltungs- und Datenschutzpflichten wie die Agentur selbst.
4.7 Die Einpflege von Inhalten kann als eigenständige, abnahmefähige Leistungsphase vereinbart werden. Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die Inhalte gemäß den vertraglichen Anforderungen integriert wurden. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.
4.8 Der Kunde ist selbst verantwortlich für die rechtssichere Gestaltung aller Inhalte (z. B. Impressum, Datenschutz, Produktinformationen, Preisangaben). Die Agentur kann hierzu unterstützend beraten, übernimmt jedoch keine Haftung für Rechtsverstöße des Kunden.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur aktiv und bestmöglich zu unterstützen, insbesondere durch rechtzeitige Bereitstellung sämtlicher für die Vertragserfüllung erforderlicher Informationen, Materialien, Zugangsdaten und Inhalte. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann die Agentur Fristen entsprechend verlängern und Mehraufwand gesondert berechnen.
5.2 Der Kunde stellt sicher, dass die zur Verfügung gestellten Daten und Inhalte frei von Rechten Dritter sind. Für etwaige Rechtsverletzungen durch bereitgestellte Inhalte haftet allein der Kunde.
5.3 Der Kunde benennt mindestens einen verantwortlichen Ansprechpartner, der zur Entgegennahme und Abgabe von Erklärungen im Rahmen der Vertragsdurchführung berechtigt ist.
5.4 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht nach, ist die Agentur berechtigt, Fristen entsprechend zu verlängern und entstehenden Mehraufwand gesondert zu berechnen. Weitergehende Rechte (z. B. Rücktritt oder Schadensersatz) bleiben unberührt.
6. Abnahmeverfahren
6.1 Die Abnahme von Werkleistungen – insbesondere bei der Erstellung von Webseiten – erfolgt nach Fertigstellung und Mitteilung der Abnahmereife durch die Agentur. Der Kunde ist verpflichtet, die Abnahme innerhalb von 14 Kalendertagen nach Mitteilung der Abnahmereife durchzuführen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Abnahmeerklärung oder eine Mängelanzeige, gilt die Leistung als abgenommen.
6.2 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung (§ 640 Abs. 1 S. 2 BGB). Diese werden im Rahmen der Gewährleistung nachgebessert.
6.3 Unterlässt der Kunde die Abnahmeerklärung trotz Abnahmereife, kann die Agentur eine angemessene Nachfrist setzen. Nach Ablauf der Frist gilt die Leistung als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB), sofern der Kunde die Abnahme nicht unter Angabe mindestens eines wesentlichen Mangels verweigert.
7. Zahlungsbedingungen
7.1 Rechnungen verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und sind – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
7.2 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Schweiz. Die Agentur ist berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
7.3 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte bestehen nur aus demselben Vertragsverhältnis.
7.4 Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen verbleiben sämtliche Arbeitsergebnisse, Quellcodes, Designs und Daten im Eigentum der Agentur.
7.5 Preise & Währung: Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, verstehen sich sämtliche Preise in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Bei Angeboten, Rechnungen oder Zahlungen in Fremdwährungen wird zur Umrechnung in der Regel der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Monatsmittelkurs der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zugrunde gelegt. Für Aufträge in Fremdwährungen kann eine angemessene Bearbeitungsgebühr erhoben werden.
8. Einsatz von Dritten / Subunternehmern
8.1 Die Agentur ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Dritte oder Subunternehmen einzusetzen, ohne dass es einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf.
8.2 Die Agentur gewährleistet, dass eingesetzte Subunternehmer sorgfältig ausgewählt werden und den gleichen Datenschutz- und Vertraulichkeitspflichten unterliegen wie die Agentur selbst.
8.3 Zwischen dem Kunden und eingesetzten Dritten entsteht kein Vertragsverhältnis. Diese handeln ausschließlich im Auftrag und auf Verantwortung der Agentur.
9. Lieferbedingungen und Verzug
9.1 Liefer- und Leistungstermine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
9.2 Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer von der Agentur nicht zu vertretender Umstände – insbesondere Streik, Ausfall von Kommunikationsnetzen, Serverproblemen, behördlichen Maßnahmen oder Mitwirkungsverzug des Kunden – verlängern die vereinbarten Fristen angemessen.
9.3 Gerät die Agentur in Verzug, hat der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, sind jedoch – soweit rechtlich zulässig – auf die Höhe des vertraglich vereinbarten Honorars begrenzt.
10. Preisanpassungen
10.1 Die aktuelle Preisliste der ZM Onlinemarketing kann jederzeit bei der Agentur angefordert werden.
10.2 Die Agentur behält sich das Recht vor, Preise und Leistungsumfänge jederzeit anzupassen, insbesondere bei Änderungen von Drittanbieter-Kosten, Lizenzgebühren, Server- und Wartungskosten oder Marktbedingungen.
10.3 Bestandskunden mit laufenden Verträgen werden über Preisänderungen rechtzeitig per E-Mail informiert. Anpassungen gelten frühestens ab Beginn der nächsten Vertragsperiode.
11. Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige nicht öffentlich bekannte Daten der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln, ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung zu verwenden und Dritten nur insoweit zugänglich zu machen, wie dies zur Leistungserbringung erforderlich ist. Diese Pflicht gilt während der gesamten Vertragsdauer sowie über das Vertragsende hinaus. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben vorbehalten.
12. Referenzhinweis
Sofern nicht anders vereinbart, ist die Agentur berechtigt, auf dem vom Kunden betriebenen Internetauftritt einen unauffälligen Hinweis wie „Website by ZM Onlinemarketing“ mit Verlinkung zu platzieren.
Darüber hinaus ist ZM Onlinemarketing berechtigt, die im Rahmen der Zusammenarbeit erstellten Projekte, Arbeiten und Leistungen des Kunden in Text, Bild und ggf. Video als Referenz auf den eigenen Internetauftritten – insbesondere der Unternehmenswebsite sowie auf Social-Media-Plattformen (z. B. Facebook, LinkedIn, Instagram) – zu veröffentlichen und zu präsentieren. Diese Nutzung erfolgt ausschließlich zu Darstellungs-, Marketing- und Nachweiszwecken. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit schriftlich mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.
13. Gerichtsstand, Recht und Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt das Schweizer Recht.
13.2 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der ZM Onlinemarketing, Kanton Zürich.
13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
© ZM Onlinemarketing